Diagnose
Burnout-
eine
Zusatzdiagnose.
Burnout wird in der Internationalen Klassifikation der Erkrankungen (ICD-10) den Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen (Z00-Z99) zugeordnet – insbesondere zur Charakterisierung von Personen, die das Gesundheitswesen aus sonstigen Gründen in Anspruch nehmen (Z70-Z76). In der deutschen Adaptation ICD-10-GM gehört Burn-out zur Kategorie Z73 als „Ausgebranntsein“ – gemeinsam z. B. mit dem „Zustand der totalen Erschöpfung“. Der Abschnitt Z73 umfasst „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“. Im aktuellen Klassifikationssystem der American Psychiatric Association, dem diagnostischen und statistischen Handbuch psychischer Störungen (DSM-5), wird Burn-out nicht als eigenständige Diagnose aufgeführt.
Burnout ist im Unterschied zu Depression keine Behandlungs-, sondern eine Rahmen- oder Zusatzdiagnose. Ein reines Burnout-Syndrom ist ein Ausschlusskriterium für eine Neurasthenie (F48.0), die in der Diagnose aber als Burnout-basiert beschrieben wird und die Leistungspflicht eines Krankenversicherers begründen kann. Auch wird die Depersonalisierung (F48.1) als ein mögliches Symptom des Burnouts betrachtet.
In der Version ICD-11, die ab Januar 2022 gelten soll, ist Burn-Out als Syndrom aufgrund von „Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich verarbeitet werden kann“ definiert. Dabei heißt es ausdrücklich, das Syndrom solle nicht verwendet werden, um Erfahrungen in anderen Lebensbereichen zu erfassen, sondern auf den Arbeitsplatz beschränkt sein.
[Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Burn-out]